Akte als Gläubiger ordnen
Diese Liste trennt Titel, Forderungsakte und die gerichtliche Verwertungsakte, damit sie im Anwaltsgespräch nicht vermischt werden. Sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
Die Liste hilft, drei Ordner sauber zu trennen: Titelunterlagen, Forderungsunterlagen und die Aktenlage rund um die gerichtliche Verwertung.
Abhakstände bleiben lokal im Browser; Drucken und Zurücksetzen sind möglich. Zur allgemeinen Forderungsdurchsetzung finden Sie weitere Informationen auf forderung-eintreiben.at.
Arbeiten Sie die Bereiche nacheinander ab.
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01 Titel und Forderung (Vorgeschichte)
Nur zusammenfassen, was für das Verständnis der Verwertungsakte nötig ist.
02 Immobiliensicherheit
Der aktuelle Grundbuchstand und die Sicherheitenverträge sind die zentrale Grundlage.
03 Verwertungsakte
Alles rund um die gerichtliche Verwertung an einer Stelle.
04 Entscheidungsunterlagen bei Unternehmensgläubigern
Dieser Punkt gilt nur für Unternehmensgläubiger. Private Gläubiger arbeiten nur die ersten drei Bereiche ab.
Rechtlicher Rahmen
Grundlage der gerichtlichen Liegenschaftsversteigerung ist § 133 EO; die Bewertungsphase knüpft an § 141 EO an. Die Änderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen regelt § 146 EO. Die Liste verbindet diese Grundlagen mit den erforderlichen Unterlagen.
Diese Checkliste gibt eine allgemeine Orientierung zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Kanzlei für Immobilienrecht, Unternehmensrecht und Zivilverfahren
Wir prüfen die Gerichtsakte und die Objektunterlagen, erklären die voraussichtlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen und vereinbaren mit Ihnen den nächsten Schritt.
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