Private Budgetobergrenze ist strukturiert.
Ihre eigenen Zahlen ergeben eine rechnerische Obergrenze für ein späteres Gebot. Diese Obergrenze ist eine private Notiz und keine Zusicherung an das Gericht. Halten Sie sie schriftlich fest und bringen Sie sie ins anwaltliche Vorgespräch mit. Der Planer ersetzt weder ein Schätzgutachten noch eine Aussage zu Meistbot, Gebühren oder Belastungen.