Verwertungsakte ist bereit für die Prüfung.
Titel, Sicherheiten, Grundbuch, Saldo und die ersten Gerichtszustellungen liegen vor. Die anwaltliche Prüfung kann sich auf die konkrete Aktenlage konzentrieren. Rang, Verteilung und wirtschaftliche Bewertung bleiben Einzelfallfragen; wir treffen dazu ohne konkrete Akte keine Aussage.