Bei einem offenen Leitungswasser-, Sturm- oder Feuerschaden ist zuerst der Eintritt des Ereignisses zu klären. Danach folgen Kenntnis, Schadenmeldung, Besichtigung und Reparatur. Diese Chronologie ist für die versicherungsrechtliche Prüfung wichtiger als die Frage, wer zum Zeitpunkt der Reparatur Zugang zum Gebäude hatte.
Ein Schaden vor dem Zuschlag kann in die Akte des bisherigen Versicherungsnehmers gehören, auch wenn die Regulierung später weiterläuft. Ein Schaden nach dem Zuschlag kann die neue Eigentümerposition und ihre Obliegenheiten betreffen. Eine automatische Deckungszusage folgt daraus nicht. Maßgeblich bleiben Polizze, VersVG und die konkreten Tatsachen.
Sichern Sie Fotos, Rechnungen, Gutachten, Meldungen und alle Schreiben. Wenn eine Reparatur dringend ist, sollten Sicherungsmaßnahmen und eine spätere Regulierung nicht durch voreilige Anerkenntnisse oder unklare Kostenübernahmen vermischt werden.