Akte als Erwerberin oder Erwerber ordnen
Diese Liste hilft Ihnen, Nutzung und Besitz, Versteigerungsbedingungen, Finanzierung, Gebotsgrenze sowie offene Fragen aus Gutachten und Grundbuch vor dem Termin schriftlich festzuhalten.
Arbeiten Sie mit dem aktuellen Edikt, den gerichtlichen Versteigerungsbedingungen, dem Schätzgutachten und einem aktuellen Grundbuchsauszug. Notieren Sie Widersprüche und fehlende Informationen mit Seitenzahl oder Grundbuchseinlage, statt sie nur im Kopf zu behalten.
Die Liste bleibt lokal im Browser. Sie ersetzt weder die rechtliche Prüfung der Versteigerungsbedingungen noch eine Bewertung der Liegenschaft.
Haken Sie einen Punkt erst ab, wenn die dazugehörige Notiz oder Unterlage tatsächlich vorliegt.
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01 Nutzungs- und Besitzlage festhalten
Dokumentieren Sie, wer die Liegenschaft tatsächlich nutzt und worauf sich diese Nutzung stützt.
02 Bedingungen, Gutachten und Grundbuch prüfen
Ordnen Sie jede offene Frage der richtigen Unterlage und Fundstelle zu.
03 Finanzierung und eigene Obergrenze festlegen
Die persönliche Gebotsgrenze muss vor dem Termin aus belastbaren eigenen Zahlen entstehen.
Rechtlicher Rahmen
Nach § 141 EO erfolgt die Schätzung grundsätzlich nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz; maßgeblicher Stichtag ist der Tag der Befundaufnahme. Deshalb sollten Sie Bewertungsstichtag, tatsächliche Nutzung und erkennbare Veränderungen seit der Befundaufnahme getrennt notieren.
§ 146 EO erlaubt dem Gericht unter den gesetzlichen Voraussetzungen Änderungen der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen. Maßgeblich sind daher die Bedingungen des konkreten Verfahrens. Diese Checkliste trifft keine Aussage über den Wert, den Zuschlag oder das Fortbestehen einzelner Rechte.
Diese Checkliste gibt eine allgemeine Orientierung zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Kanzlei für Immobilienrecht, Unternehmensrecht und Zivilverfahren
Wir prüfen die Gerichtsakte und die Objektunterlagen, erklären die voraussichtlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen und vereinbaren mit Ihnen den nächsten Schritt.
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