Für die Anfrage genügen keine losgelösten Stichworte wie „alle Unterlagen zur Versteigerung“. Verwenden Sie die Geschäftszahl, bezeichnen Sie Ihre Rolle und führen Sie die konkret benötigte Urkunde an. Bei einem Gutachten gehören etwa die Bezeichnung des Objekts, das Datum oder die gewünschte Fassung in die Notiz.
Bei der Einsicht werden Dokumentname, Datum, Umfang und allfällige Beilagen festgehalten. Wird eine Abschrift oder Kopie benötigt, sollte die Bitte auf die bezeichnete Aktengruppe bezogen bleiben. Eine Antwort des Gerichts wird gemeinsam mit dem Antrag aufbewahrt, damit später erkennbar bleibt, welcher Zugang tatsächlich gewährt wurde.
Bleibt der Umfang unklar oder wird der Zugang abgelehnt, ist die konkrete gerichtliche Entscheidung zu prüfen. Eine allgemeine Schlussfolgerung aus dem Umstand, dass der Termin öffentlich ist, trägt für jede außerhalb des Termins gewünschte Aktenkopie nicht automatisch. Die rechtliche Bewertung hängt von Rolle, Verfahrensstand und dem begehrten Dokument ab.