Eine belastbare Prüfung beginnt mit dem vollständigen Verteilungsbeschluss. Benötigt werden auch das Verteilungsprotokoll, die Anmeldung und Belege zur betroffenen Forderung, die Rangbehauptung, die Gegenäußerung sowie der Zustellnachweis. Bei einem bereits eingeleiteten Verfahren kommen Klage oder sonstiger Verfahrensantrag, Eingangsbestätigung, Aktenzeichen und die bisherige gerichtliche Korrespondenz hinzu.
Für die Monatsfrist sollten Verteilungsdatum, Zustelltag, Einbringungsdatum des Streitverfahrens und das Datum des Nachweises an das Exekutionsgericht in einer eigenen Chronologie stehen. Die Daten erfüllen unterschiedliche Funktionen. Das Verteilungsdatum zeigt den Verfahrensstand, der Zustelltag knüpft die Frist an und der Nachweis belegt, dass das Exekutionsgericht von der Anhängigkeit erfahren hat.
Schließlich ist der aktuelle Vollzugsstand zu sichern. Fragen nach Ausfolgung, gerichtlicher Verwahrung oder einem Antrag auf Ausführung lassen sich nicht durch die Forderungsanmeldung allein beantworten. Der Akten-Check unterstützt die Ordnung der Unterlagen; die Gläubiger-Matrix hilft bei der Gegenüberstellung von Forderung, Rang und Verfahrensstand.