Für die erste Prüfung sollten Sie den Exekutionstitel, die Exekutionsbewilligung, die vollständige Forderungsaufstellung, den Zahlungsauftrag und den Kontoauszug mit dem tatsächlichen Zahlungseingang zusammenstellen. Ergänzen Sie die Korrespondenz, aus der sich Anlass, Verwendungszweck oder Vereinbarung der Zahlung ergeben.
Besonders wichtig ist die Verbindung zwischen Beleg und Forderung. Ein Kontoauszug zeigt den Geldfluss. Er zeigt aber nicht zwingend, ob der Gläubiger die Zahlung als vollständige Befriedigung, Teilzahlung, Kostenbeitrag oder Stundung behandelt. Eine schriftliche Erklärung kann diese Lücke schließen.
Bei einer nahen Feilbietung sollte die Akte außerdem den aktuellen Verfahrensstand, das Versteigerungsedikt und den bereits eingebrachten Antrag enthalten. Der Beitrag zu Feilbietung eines Baurechts betrifft ein anderes Sachthema, zeigt aber, warum gerichtliche Verwertungsunterlagen und wirtschaftliche Risiken getrennt geprüft werden müssen.