Last
Sammelbegriff für Belastungen einer Liegenschaft, deren Behandlung von Rechtsart, Rang und Versteigerungsakte abhängt.
Bei Dienstbarkeiten, Ausgedingen und anderen Reallasten unterscheidet § 200 EO nach Vorrang, Rangordnung und Deckung in der Verteilungsmasse. Die Norm enthält außerdem Sonderregeln, unter anderem für bestimmte Energieleitungsdienstbarkeiten, Wiederkaufsrechte und bücherlich eingetragene Bestandrechte.
Prüffrage: Um welche Rechtsart handelt es sich genau, welchen Rang hat sie gegenüber dem Befriedigungsrecht des betreibenden Gläubigers oder einem eingetragenen Pfandrecht und was ergeben Schätzung und Versteigerungsbedingungen? Erst diese Prüfung erlaubt eine Aussage zur Übernahme, Deckung oder Löschung im konkreten Verfahren.
Der Gläubiger-Hub und die Gläubiger-Checkliste ordnen Sicherungsrecht und Verwertungsakte. Der Erwerber-Hub und der Akten-Check helfen, übernommene Lasten und eigene Kalkulation getrennt zu prüfen.
Mehr dazu auf zwangsversteigerung-anwalt.at
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.
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Grundbuch
Öffentliches Register über Eigentum, Belastungen und Rechte an Liegenschaften in Österreich.
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Rang
Grundbücherliche Reihenfolge einer Eintragung, die von der gesetzlichen Rangordnung der Verteilung zu unterscheiden ist.
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Pfandrecht
Dingliches Sicherungsrecht, aus einer Sache Befriedigung zu erlangen, wenn die gesicherte Verbindlichkeit nicht erfüllt wird.
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