Vorübergehende Unzeit einordnen
Dokumentieren Sie den konkreten Anlass, die erwartete Dauer und warum die Teilung später möglich sein könnte.
Unzeit und Nachteil können bei einer Teilungsklage relevant sein. Sie sind aber nicht automatisch dauerhafte Sperren gegen die Aufhebung der Gemeinschaft.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Kanzlei für Immobilienrecht, Unternehmensrecht und Zivilverfahren
Wir prüfen die Gerichtsakte und die Objektunterlagen, erklären die voraussichtlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen und vereinbaren mit Ihnen den nächsten Schritt.
Wer eine Eigentümergemeinschaft aufheben will, muss ein vorübergehendes Hindernis von einer endgültig unzumutbaren Lösung unterscheiden.
Die konkrete Liegenschaft, Belastung und mögliche Realteilung bestimmen die Prüfung.
Unzeit und Nachteil können bei einer Teilungsklage relevant sein. Sie sind aber nicht automatisch dauerhafte Sperren gegen die Aufhebung der Gemeinschaft.
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Dokumentieren Sie den konkreten Anlass, die erwartete Dauer und warum die Teilung später möglich sein könnte.
Ordnen Sie konkret zu, welcher Nachteil für die Gemeinschaft oder die Beteiligten durch die Teilung entstehen würde.
Vergleichen Sie, ob eine sinnvolle Realteilung den behaupteten Nachteil vermeiden oder vermindern könnte.
§ 830 ABGB schützt den Aufhebungsanspruch und lässt die Prüfung von Unzeit und Nachteil zu.
Nach der RIS-dokumentierten OGH-Rechtsprechung blockiert ein Hindernis die Teilung nicht dauerhaft, wenn es absehbar beseitigt werden kann.
Eine Belastung verhindert die Teilung nicht automatisch. Grundbuch, Nutzung und wirtschaftliche Auswirkungen sind gemeinsam zu betrachten.
§ 843 ABGB gibt der Realteilung Vorrang vor der gerichtlichen Feilbietung, soweit eine sinnvolle reale Teilung möglich ist.
Unzeit und Nachteil können bei einer Teilungsklage relevant sein. Sie sind aber nicht automatisch dauerhafte Sperren gegen die Aufhebung der Gemeinschaft.
| Prüffeld | Leitfrage | Nachweis |
|---|---|---|
| Fall | Welche Frage ist offen? | Nachweis |
| Aktenlage | Was wurde bereits festgestellt? | Gerichtsakte |
| Nächster Schritt | Welche Entscheidung steht an? | Beschluss und Unterlagen |
Unzeit und Nachteil können bei einer Teilungsklage relevant sein. Sie sind aber nicht automatisch dauerhafte Sperren gegen die Aufhebung der Gemeinschaft.
Edikt, Beschluss und Grundbuch ordnen.
Die konkrete Verfahrensart und Rechtsgrundlage klären.
Nutzung, Lasten und Finanzierung nicht vermischen.
Erst danach Antrag, Gebot oder Verwertung bewerten.
Prüfen, ob eine sinnvolle reale Teilung einen Nachteil vermeiden kann
Die tatsächliche Nutzung und den Miteigentumsanteil für die weitere Prüfung ordnen
Unterlagen und konkrete Gründe für eine vorübergehende Verzögerung zusammenstellen
Rufen Sie in der Kanzlei an oder schreiben Sie uns. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns bei Ihnen.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
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