Benötigt werden aktueller Grundbuchsauszug, Schätzgutachten, Edikt, Versteigerungsbedingungen, Zuschlagsbeschluss und Unterlagen zur Erfüllung der Bedingungen. Zur Nutzungslage gehören Miet- oder Pachtvertrag, Nachträge, Übergabenachweis, Zahlungsbelege, Kaution, Betriebskostenabrechnungen und bekannte Korrespondenz.
Zusätzlich sollten Besichtigungsnotizen, datierte Fotos, Schlüsselangaben, Meldeinformationen nur als Indiz sowie Erklärungen zu Hauptmiete, Untermiete, Leihe oder Eigentümernutzung gesichert werden. Bei ungewöhnlichen Nebenabreden ist zu dokumentieren, ob und wann der Erwerber davon Kenntnis erlangte.
Die Prüfung soll am Ende drei Fragen getrennt beantworten: Welches Recht besteht, bindet es den Ersteher und welcher gerichtliche oder vertragliche Schritt ist als Nächstes erforderlich? Erst diese Trennung verhindert, dass Gebot, Übergabe und Räumung auf einer ungesicherten Annahme beruhen.