Ein nicht geklärter Zubau kann die Nutzung, Finanzierung und spätere Verwertung erschweren. Je nach Befund kommen bauliche Anpassungen, eine nachträgliche Bewilligung, eine Nutzungsänderung oder ein Rückbau als Prüfoptionen in Betracht. Welche Variante rechtlich und technisch möglich ist, kann nur anhand der Bauakte, des Bestands und der örtlich zuständigen Behörde beurteilt werden.
Rechnen Sie solche Unsicherheiten nicht in den Schätzwert hinein, als wären sie bereits gelöst. Halten Sie den ausgewiesenen Wert, bekannte Kosten, mögliche Zusatzkosten und Ihre persönliche Gebotsgrenze getrennt fest. Der Gebotsplaner hilft bei der Strukturierung, ersetzt aber keine baurechtliche Prüfung.