Eine Sondernutzung beschreibt häufig die ausschließliche Nutzung eines Bereichs, der nicht als selbstständiges Wohnungseigentumsobjekt besteht. Gemeint sein können etwa ein Gartenanteil, ein Dachbodenabteil, ein Stellplatz oder eine Terrasse. Für die Kaufentscheidung ist entscheidend, ob die Zuordnung als dingliche Rechtsposition, als Zubehör-Wohnungseigentum, als vereinbarte Benützungsregelung oder nur als faktische Übung abgesichert ist.
Lesen Sie dafür den Wohnungseigentumsvertrag, die Nutzwertunterlagen, Pläne, das Grundbuch und spätere Vereinbarungen gemeinsam. Eine langjährige Nutzung kann den tatsächlichen Alltag erklären. Sie beantwortet aber allein noch nicht, ob der Ersteher diese Nutzung in derselben Weise fortsetzen kann. Widersprüche zwischen Plan, Urkunde und tatsächlichem Zustand gehören ausdrücklich in die offene Prüfliste.
Auch die Kosten- und Erhaltungslast muss zur Sondernutzung passen. Für eine Terrasse, einen Garten oder einen Stellplatz können Beschlüsse der Gemeinschaft, eine Vereinbarung oder die Beschaffenheit der allgemeinen Teile maßgeblich sein. Prüfen Sie daher Zugang, Abgrenzung, baulichen Zustand, Schlüssel, Leitungen und bisherige Kostentragung getrennt von der Frage, wer die Fläche faktisch verwendet.