Versteigerung
Lexikon

Bietvollmacht

Schriftliche Vollmacht für eine anwaltliche Vertretung am Versteigerungstermin.

Kurz erklärt

Die Bietvollmacht ist die schriftliche Vollmacht, mit der eine anwaltliche Vertretung im Termin bevollmächtigt wird. Sie muss Bieterin oder Bieter, das Objekt und den Rahmen der Bevollmächtigung klar erkennen lassen.

Wir übernehmen die Bietvertretung nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vollmacht. Umfang und Grenzen sprechen wir schriftlich vorab ab; über diese Seite geben wir keine Kosten- oder Erfolgspauschalen aus.

Rechtsgrundlagen

  • Verfahrensquelle: konkrete Versteigerungsakte und aktueller Grundbuchsauszug

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.

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