Zwangsversteigerung
Gerichtliche Versteigerung einer Liegenschaft durch das Exekutionsgericht auf Antrag eines Gläubigers mit Immobiliensicherheit.
Die Zwangsversteigerung ist ein förmliches Exekutionsverfahren, mit dem eine Liegenschaft gerichtlich verwertet wird. Der gesetzliche Ausgangspunkt liegt in § 133 EO. Sie ist strikt von einer freien Kaufvertragsgestaltung und vom allgemeinen Inkasso zu unterscheiden.
Für die drei Rollen im Portal (Eigentümerin oder Eigentümer, Gläubiger, Erwerberin oder Erwerber) gelten je eigene Aktenlagen. Eine Aussage zu einzelnen Fristen, Zuschlagsprognosen oder Kostenpauschalen wird ohne Aktenprüfung nicht getroffen. Rechtsstand: 11.07.2026.
Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.
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Versteigerungsedikt
Öffentliche Bekanntmachung des Exekutionsgerichts, mit der Termin und Bedingungen der Versteigerung nach außen gemacht werden.
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Schätzgutachten
Sachverständigengutachten in der gerichtlichen Aktenlage, das die Liegenschaft nach den vom Gericht vorgegebenen Kriterien einordnet.
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Zuschlag
Gerichtlicher Ausspruch am Ende der Versteigerung, mit dem die Liegenschaft der oder dem Meistbietenden zugeschlagen wird.
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Meistbot
Höchstes am Termin abgegebenes Gebot, das der Zuschlagsentscheidung zugrunde gelegt wird.
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