Versteigerung
Lexikon

Zwangsversteigerung

Gerichtliches Exekutionsverfahren, in dem eine Liegenschaft, ein Superädifikat oder ein Baurecht zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung verwertet wird.

Kurz erklärt

Definition und Einordnung: Nach § 133 EO kann die Versteigerung auf Antrag des betreibenden Gläubigers zugunsten einer vollstreckbaren Geldforderung bewilligt werden. Typische Fundstellen sind der Bewilligungsbeschluss und die Versteigerungsakte des Exekutionsgerichts.

Rollenfrage: Eigentümer fragen nach ihrer Verfahrensakte, Gläubiger nach Titel und Immobiliensicherheit, Erwerber nach den gerichtlichen Objektunterlagen. Der Versteigerungsakten Check ordnet diese Unterlagen; die rollenbasierten Checklisten führen danach zur passenden Vorbereitung.

Abgrenzung: Die Zwangsversteigerung ist weder ein frei verhandelter Liegenschaftskauf noch bloßes Forderungsinkasso. Für die Einordnung nach Rolle führen die Hubs zu Eigentümern, Gläubigern und Erwerbern.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.

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