Häufig werden Zuschlagsbeschluss, Grundbuchsauszug und Steuerunterlagen nicht auf denselben Stand gebracht. Auch eine abweichende Schreibweise des Erstehers, eine falsche Einlagezahl oder ein nicht berücksichtigter späterer Gerichtsvermerk kann Rückfragen auslösen.
Ein weiterer Fehler ist die Gleichsetzung von wirtschaftlichem Erwerb, Zahlung des Meistbots und grundbücherlicher Eintragung. Diese Schritte hängen zusammen, sind aber nicht identisch. Eine saubere Aktenliste mit Dokumentdatum, Herkunft und offener Frage macht die fehlenden Nachweise sichtbar.