Vor dem nächsten Schritt ist der Gerichtsakt vollständig zu ordnen. Dazu gehören Zuschlagsbeschluss, Versteigerungsprotokoll, Nachweis über den Meistbotserlag, Beschlüsse zu weiteren Bedingungen und die Unterlagen, aus denen sich die Rechtskraft oder sonstige maßgebliche Verfahrensstände ergeben. Ein bloßer Kontoauszug ohne Zuordnung zum Akt kann dafür zu wenig sein.
Der Ersteher sollte außerdem den tatsächlichen Zustand festhalten. Fotos, Schlüsselverzeichnis, Zählerstände, bekannte Bewohner, zurückgelassene Gegenstände und der bisherige Schriftverkehr gehören in eine datierte Übergabemappe. Der Versteigerungsakten-Check hilft, fehlende Dokumente und offene Besitzfragen sichtbar zu machen.
Die Übergabe betrifft die Liegenschaft und das mitversteigerte Zubehör. Nicht automatisch umfasst sind Gegenstände, die einem Dritten gehören. Auch bei zurückgelassenen Sachen ist zu unterscheiden, ob sie Gegenstand der Exekution sind oder dem Verpflichteten beziehungsweise einer anderen Person gehören.